| Energiegutachten, die den
bafa-Richtlinien entsprechen, werden vom Staat durch
Zuschüsse gefördert. Die Förderung bezieht sich nur auf Wohngebäude im Bundesgebiet, deren Baugenehmigung vor dem 31.12.1994 erteilt wurde. Die Gebäudehülle darf nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50% verändert worden sein; mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden. |
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| Preise gelten inkl. gesetzlicher MwSt. | |||||||||||||||||
| Die Preise gelten für Einzelobjekte von Standardwohngebäuden ohne besondere Anforderungen. | |||||||||||||||||
| Die Laufzeit des Förderprogramms ist gegenwärtig bis zum 31.12.2014 festgelegt. | |||||||||||||||||
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Weitere
Informationen über die „Vor-Ort-Beratung“ finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de |
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