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Beim
Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe
eines Energieverbrauchkennwertes,
der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinander folgenden Jahren für
die Beheizung und wahlweise
auch für die Warmwasserbereitung ermittelt wird.
Hierbei werden auch Klima, Witterung und mögliche Leerstände
rechnerisch berücksichtigt.
Um den Nutzereinfluss auf die Angabe des Energieverbrauchskennwertes
zu begrenzen,
werden bei Wohngebäuden mit bis zu fünf Wohnungen zu dem
Energieverbrauch gestaffelte, pauschale Zuschläge addiert. |